Mi 26. Mai 2010, 02:34
Hallo Bruno!
Nett, mal wieder von Dir zu hören
Bruno hat geschrieben:Und zwar stecke ich hinter dem seit einiger Zeit vom WWW bejubelten "Whoknows Presents".
Glückwunsch und weiterhin viel Erfolg
Ich weiss zwar nicht, ob es jemanden in diesem zur Zeit ziemlich vor sich hin dämmernden Forum (zu harmoniebedürftig? sich zu buckelnd allen "gesetzlichen" Vorgaben bezüglich Urheberrecht etc. unterwerfend?) interessiert -
Mag sein, dass wir komisch angeschaut werden, dass wir uns an die gesetzlichen Vorgaben halten, aber ich glaube, wir würden noch komischer angeschaut, wenn wir sagen würden, dass die Gesetze und sonstige Gepflogenheiten
für uns nicht gelten ...
Das hätte so etwas leicht Hochnäsiges an sich ...
Urheberrechtsverstöße ziehen regelmäßig kostenpflichtige Abmahnungen nach sich. Es gibt eine Sorte Anwälte, die den ganzen Tag nichts anderes macht, als ohne Auftrag einer Mandantschaft eigenständig nach Rechtsverstößen im Internet zu suchen. Mittlerweile gibt es sogar Tools wie ImageWalker, die das automatisch erledigen (hatten wir hier schon alles). Wer eine Webseite (ein Forum oder ein Blog) betreibt, muss sich also zwangsläufig mit diesen Themen intensiv auseinandersetzen.
Ein zweiter Punkt, der relevant sein könnte und den wir daher hier beachten müssen, ist der Jugendschutz. Das deutsche Recht ist da im Gegensatz zu den umliegenden Ländern sehr restriktiv. Hier nenne ich Dir mal ein Beispiel:
http://de.wikipedia.org/wiki/Schnittberichte.com. Was also z.B. in der Schweiz völlig legal ist, kann für uns (Pointy ist mittlerweile Betreiberin) zu Problemen führen.
Konkret, also auf Dein Vorhaben bezogen, könnte das bei Trailern akut werden, denn auch wenn diese entschärft sind, gelten für sie die gleichen Alterseinstufungen wie für den eigentlichen Film. Das heißt, den Trailer eines Films ab 12 Jahren (auch einen Link zu einem solchen) dürften wir erst ab 20 Uhr zugänglich machen oder aber so verstecken, dass ihn Jugendliche unter 12 üblicherweise nicht finden. Komisch aber wahr. Insbesondere das Sendezeitenmodell ist in Bezug auf Webseiten eine Farce, denn es schützt nur Jugendliche in unserer Zeitzone, der Rest der Welt ist umso ungeschützter, je größer die Zeitverschiebung zu Mitteleuropa wird.
Derartige Ansätze findest Du aber dennoch z.B. bei deutschen Freemailanbietern wie web.de, GMX etc. Abends ab 22 Uhr wird dort die Werbung auf den Start- und Themenseiten etwas schlüpfriger. Ein solches Sendezeitenmodell, wie es aus dem Fernsehen ja seit langem bekannt ist, ist für uns technisch nicht umsetzbar. Auch können wir unsere Inhalte nicht landesspezifisch filtern, so wie es z.B. Google mit seinen Suchergebnissen macht. Wir müssten also alternativ einige öffentliche Bereiche in Userbereiche umwandeln und in diesen eine einfache Alterskontrolle vornehmen. Das wäre aber schon eine Einschränkung der Anonymität hier. So verlangt z.B. myVideo für Streams von Filmen ab 16 eine Registrierung mit persönlichen Daten. Und ab FSK 18 (genauer gesagt bei Pornografie) wird es richtig spannend, da reicht nicht mal eine einfache Alterskontrolle, sondern es muss ein qualifiziertes Altersverifikationssystem her.
Als Internetuser kann man sowas ganz einfach umgehen, indem man ausländische Seiten anklickt. Als Betreiber wanderst du aber nicht mal so eben aus ...
Dies nur mal so zur Info. Dass wir das so restriktiv handhaben, hat den unschlagbaren Vorteil, dass die Nutzung des Forums wiederum sehr einfach und ohne Altersbeschränkung ist. Man kann weite Teile ohne Anmeldung lesen, Beiträge müssen nicht freigeschaltet werden und die Registrierung kann nahezu anonym (vor allem ohne Altersprüfung) erfolgen. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass der Forenbetrieb aufrechterhalten werden kann, ohne dass uns Ermittlungsbehörden einen zwischen die Hörner geben oder uns die Abmahnkosten überrollen. Der Gelegenheitsbetreiber ohne eigene Rechtsabteilung steht nun mal vor dem Dilemma, dass er selbst Grenzfälle in relativ kurzer Zeit sicher beurteilen müsste, während sich darüber im Streitfall ganze Mannschaften von gut ausgebildeten Juristen monatelang streiten dürfen.
Will der Hobbybetreiber also ein gesundes Verhältnis zwischen der Ausreizung der Möglichkeiten und dem Arbeitsaufwand im Forum wahren (nenn es mal spaßeshalber die "Forum-Life-Balance"), wird er entsprechend vorsichtig agieren, und zwar besonders in den Bereichen, in denen er sich nicht auskennt. Während Filme durch eine externe Stelle geprüft werden, muss nämlich ein Webseiteninhaber seine Inhalte selber bewerten und kennzeichnen. Und in unserem Team ist derzeit niemand in der Lage, jugendschutzrelevante Inhalte sicher in die verschiedenen Alterklassen einzustufen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass das die wenigsten können, die im Internet publizieren. Demnach mag es sicher den Eindruck haben, dass unser Forum sich im Bereich von FSK 6 tummelt, also fast ohne Gewalt und Erotik und damit im Bereich von "Bambi", "Prinzessin Lillifee" und "Hello Kitty". In geschlossenen Usergroups hätte man andere Möglichkeiten, das wurde hier aber mehrheitlich abgelehnt, was ja auch positiv ist.
es würde mich jedoch freuen, wenn ich hier (u.a. zwecks Leserzuwachs
) mit kryptischen Links (Teaser inklusive) auf neue Einträge hinweisen dürfte. - Eventuelle Kommentare zu meinen Ergüssen sind natürlich sowohl hier als auch in meinem Blog willkommen.
Grundsätzlich doch sehr gerne, wer sollte etwas dagegen haben? Das Netz lebt davon, dass man sich gegenseitig verlinkt und somit bekannt macht. Du bist nicht der erste, der sein Blog hier verlinkt. Die Einschränkungen, nämlich die Fallstricke im Bereich des deutschen Jugendschutzes habe ich bereits angerissen.
Und @Dreamer
Screenshots werden von den Verleihfirmen als die denkbar beste Werbung für Filme betrachtet, selbst wenn sie im Zusammenhang mit einem Verriss auftauchen.
Wer hat denn dagegen etwas gesagt?
Für uns maßgeblich ist jedoch nicht, was der Verleiher darüber denkt, sondern wieder mal, Du ahnst es sicher, das Urheberrecht. In nahezu jeder Rechtsordnung erlaubt das Urheberrecht Zitate, sofern ihr Zweck und ihre Länge angemessen ist und gleichzeitig eine Quellenangabe gemacht wird. Diese Harmonisierung begann übrigens schon Ende des 19. Jahrhunderts. So wurde bereits 1886 von einigen Ländern die Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst unterzeichnet. Seit jeher ist daher z.B. das Schweizer Urheberrecht dem deutschen ziemlich ähnlich. Art. 25 des Schweizer Urheberrechtsgesetzes (URG) lautet nämlich wie folgt:
1. Veröffentlichte Werke dürfen zitiert werden, wenn das Zitat zur Erläuterung, als Hinweis oder zur Veranschaulichung dient und der Umfang des Zitats durch diesen Zweck gerechtfertigt ist.
2. Das Zitat als solches und die Quelle müssen bezeichnet werden. Wird in der Quelle auf die Urheberschaft hingewiesen, so ist diese ebenfalls anzugeben.
Das ist bei einem Screenshot nicht anders als bei einem kurzen Textzitat, und Texte zitieren wir hier doch regelmäßig. Also wo ist Dein Problem? Ich habe nämlich keins damit.
Strenggenommen gilt die Einschränkung, dass der Screenshot selbst angefertigt werden muss, denn er ist technisch nichts anderes als eine Fotografie und da liegt das Urheberrecht ("Copyright") grundsätzlich beim Fotografen. Deswegen dürfen fremde Bilder hier grundsätzlich nur verlinkt und nicht direkt gepostet werden. Allerdings begründet das reine Abfotografieren fremder Werke noch keine eigene schöpferische Leistung, daher kann hieraus auch kein Urheberschutz abgeleitet werden, die Screenshots kann man sich also bequem von anderen Seiten "mopsen". Schließlich werden auch die meisten Textzitate nicht vom Original, sondern von irgendwelchen anderen Veröffentlichungen übernommen, das können Zeitungsberichte oder andere Rezensionen sein, die man ja heute auch bequem online abrufen kann. Das ist so lange in Ordnung, wie man nicht wesentliche Teile solcher Sammlungen und Archive einfach ungefragt weiterverbreitet. Vielmehr ist bei Entnahmen aus Sammelwerken darauf zu achten, dass als Quelle auch der eigentliche Rechteinhaber genannt wird (Titel und Verleihfirma bzw. Produzent, Regisseur etc.). Die Angabe der genauen Fundstelle ist m.E. jedoch nicht üblich und daher nicht erforderlich.
Das Blog erfüllt - in diesem Punkt müssen sich die meisten Film-Blogger einer Notwendigkeit unterwerfen, die bis jetzt nie geahndet wurde - zwar nicht ganz alle Voraussetzungen, auf denen Dreamer (pardon! ) herumreitet;
Also soweit ich mir das angeschaut habe und beurteilen kann, ist es doch so, wie Du es in Deinem Blog gemacht hast, in Ordnung. So wird es auch in Zeitschriften etc. gemacht, warum unterstellst Du uns dann, dass das hier anders sein sollte?
Sollten weitere Hinweise auf Einträge nicht willkommen sein, möge man mir dies hier oder per PN mitteilen.
Umgekehrt ist es aber richtiger: Wem es gefällt, der beteiligt sich hier oder schaut direkt bei Dir vorbei. Wen es aber nicht interessiert, der überliest es einfach und stört sich nicht daran. Hinweise per PN fände ich in diesem Fall nämlich eher unpassend.
Insgesamt hattest Du also viele Befürchtungen, die sich nun als unbegründet herausgestellt haben dürften. Bei weiteren Fragen stehe ich natürlich zur Verfügung, ansonsten hoffe ich, dass wir uns auf Dein eigentliches Thema konzentrieren. Also Attacke, sieh zu, dass Du uns hier an Deinen Aktivitäten teilhaben lässt! Und weiterhin natürlich viel Spaß beim Bloggen