In wie weit dieser/diese Pat. psychisch und geistig zurechnung(un)fähig ist kann ich dir keine Auskunft erteilen,
dieses muss per richterlichem Gutachten ermittelt werden.
Bettgitter lehnt er kategorisch ab.
wenn ich dich richtig verstanden habe ist der Pat. noch mündig?
demzufolge darf er dieses selbst entscheiden.
Wird bzw kann dann die Krankenschwester zur Verantwortung gezogen werden?
Der Arzt lehnte schriftlich Bettgitter und Fixierung ab.
Nein! Weil der Arzt dir gegenüber "weisungsbefugt" ist,
trägt auch er die Verantwortung.
Dann passiert es doch was man vermeiden will. Patient mobilisiert sich selbstständig auf die Bettkannte und fällt vornüber.
Keine Fraktur und keine Gehirnblutungen. " Lediglich " verbeult.
Wie sagte mal eine PDL und ein HL zu mir, die BW´s haben ein Recht zu Stürzen.
Laut meiner Einschätzung auch keine gute Idee da der Patient zu mobil ist und darüber klettern könnte.>Die Verletzungsgefahr wäre ja dann höher.
Richtig, denn in dem Fall stellt das Bettgitter keine Sicherheit mehr dar,
sondern eine Gefahrenquelle.
Sollte es allerdings zu vermehrten Stürzen kommen,
kann eine Pflegekraft für einige Stunden eine "freiheitsentziehende Maßnahme" (Bettgitter) durchführen,
ohne dazu vorher einen richterlichen Beschluss zu erlangen.
Wichtig hierbei ist wie bei allem in der Pflege die Dokumentation der Maßnahme
und die regelmäßige, kontinuierliche Überwachung des Pat.,
welche auch den Grund der Maßnahme enthalten muss.