Doch, es könnte als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung gewertet werden. Denn wer sich für das IPhone interessiert, ist zwangsläufig an T-Mobile gebunden. Das benachteiligt den Konsumenten wie die Wettbewerber gleichermaßen.
Desweiteren wird die Zulässigkeit von Kopplungsgeschäften (auch ohne marktbeherrschende Stellung) immer wieder heftig diskutiert.
Momentan sind in Deutschland offene Kopplungsgeschäfte erlaubt. Diese zeichnen sich durch eine Preistransparenz der einzelnen Paketbestandteile aus. Werden dagegen die Preise der einzelnen Leistungen verschleiert (sog. versteckte Kopplung), kann man rechtlich dagegen vorgehen (siehe [[http://bundesrecht.juris.de/uwg_2004/ UWG]]).
Es gibt Bestrebungen auf EU-Ebene, das einheitlich zu reglemtieren (siehe [[http://www.ee-mc.info/mailingD/XII-2005.pdf
http://www.ee-mc.info/mailingD/XII-2005.pdf]]). Dabei spielt auch wieder die Markmacht des Anbieters eine Rolle - je stärker, desto mehr Einschränkungen sollen gelten.
Ein gutes Bespiel für eine versteckte Kopplung war die Integration des Internet Explorers in Microsoft Windows, welche von der EU mit einem Bußgeld belegt wurde. Hier gab es keine Preistransparenz (was kostet der IE einzeln?) und durch das Quasimonopol im Bereich Betriebssysteme hat MS die Anbieter von Browsern massiv unterdrückt und damit letztendlich auch die Weiterentwicklung dieser Programme, denn wer kauft sich schon einen anderen Browser, wenn er einen kostenlosen mit Windows bekommt und welches Unternehmen entwickelt fleißig Browser, wenn kein Absatzmarkt besteht? Nicht durch Zufall ist Netscape vom Markt verschwunden, siehe auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/InternetEx ... it_WindowsMicrosoft hat damals glaube ich 500 Millionen EUR Strafe zahlen sollen.
(Inhalte zum Teil kopiert aus:
http://www.med1.de/Forum/Cafe/396877/9721521/)
Ein Mann wie ein Baum - sie nannten ihn Bonsai.