Gemäß eines Urteils des Hamburger Landgerichts verletzt Google mit seiner Bildersuche das Urheberrecht der Inhaber:
http://www.heise.de/newsticker/LG-Hambu ... ung/117360
Sollte das Urteil rechtskräftig werden, bedeutete dies das Aus der Bildersuche.
Praktisch würde das m.E. zunächst einmal wenig ändern, denn wenn Google den Dienst in Deutschland nicht mehr anbietet, würde wohl ein Großteil der User auf google.com ausweichen (die bisherige Umleitung auf die Landeskennung müsste dann entfallen).
Denkt man aber etwas weiter, stellt sich die Frage, ob die Nutzung derartiger Angebote nicht auch rechtswidrig ist. Es gibt bei den Nutzungsrechten weitreichende Ausnahmen für die private Nutzung. Evtl. könnte man anfügen, dass es sich dennoch um eine illegale Quelle handelte. Aber spätestens bei der beruflichen Nutzung der Google-Bildersuche hörte der Spaß dann aber wirklich auf.
Einerseits finde ich es doof, dass Google sich öfter mal im Bereich Datenschutz und Copyright am Rande der Legalität befindet, andererseits besteht noch enormer Klärungsbedarf im Onlinerecht. Viele Möglichkeiten, die das Internet bietet, sind gesetzlich gar nicht erfasst.
Spinnen wir mal weiter: Die Verlinkung (sprich: Nutzung) der Bilder fremder Webseiten ist zu privaten Zwecken gestattet, Google bekam nur deshalb einen auf den Deckel, weil es ja mit der Bildersuche kommerzielle Interessen verfolgt. In einem Forum verfolgen die User i.d.R. keine finanziellen Interessen, meist aber die Betreiber oder in unserem Fall der Hoster, der die Software und den Speicherplatz zur Verfügung stellt.
http://www.schultelaw.de/2008/vorschaub ... glich.html