Bekanntlich verlangt die GEZ seit einiger Zeit Gebühren für sog. "neuartige Rundfunkgeräte". Dabei handelt es sich hauptsächlich um internetfähige PCs und Notebooks. Da die meisten Haushalte und Betriebe sowieso zumindest ein Radio angemeldet haben und damit dann auch alle PCs abgedeckt sind, betrifft die Regelung nur Privatleute, die sonst kein Rundfunkgerät haben, und Selbständige. Zu Letzteren ist anzumerken, dass sie die Gebühren auch dann zahlen müssen, wenn sie für ihre gewerbliche Tätigkeit einen PC nutzen, für den sie bereits privat der Gebührenpflicht unterliegen. Für ein und dasselbe Gerät fällt also zweimal die GEZ-Gebühr an. Auch zahlen Selbständige genauso viel wie ein 1000-Mann-Unternehmen, denn die Gebühr fällt nur einmal pro Betrieb an.
Mit dieser Gebühr müssen sich immer wieder die Gerichte auseinandersetzen. Während die Rundfunkanstalten die Gebühren für Internet-PCs weiter anheben möchten, tendieren die Gerichte dazu, diese als nicht rechtmäßig anzusehen. Aktuell gibt es dazu eine Entscheidung des VG Braunschweig: http://magazine.web.de/de/themen/digita ... essig.html
Das Urteil richtet sich insbesondere gegen die Praxis, von Selbständigen Gebühren für Geräte zu verlangen, für die sie bereits privat zahlen. Es ist aber noch nicht rechtskräftig.