Do 26. Mär 2009, 21:54
Die Bundesregierung wird zukünftig ausländische Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten sperren lassen:
http://www.derwesten.de/nachrichten/nac ... etail.htmlNachdem Internetzensur in einigen Ländern aus religiösen (Naher Osten) oder politischen (China) Gründen gängige Praxis ist, wird dies die erste derartige Maßnahme in Deutschland sein.
Ob damit wirksam Kinderpornographie bekämpft werden kann oder ob diese sich nicht längst über andere Kanäle verbreitet, muss sich dann zeigen. Denn KInderpornographie ist keine Erfindung des Internetzeitalters, sondern existierte vorher schon. Es ist also gut möglich, dass das Netz nur als Kommunikationsplattform, nicht aber für die inhaltliche Verbreitung genutzt wird.
Wer auf Kinderpornographie - egal ob im Netz oder sonstwo - stößt, sollte einige Verhaltensregeln beachten, um nicht selber in das Visier der Fahnder zu geraten. § 184 b Abs. 5 des Strafgesetzbuchs nennt als einzige Ausnahme für den Besitz oder die (nicht öffentliche) Weitergabe von Kinderpornographe die Erfüllung dienstlicher oder beruflicher Aufgaben. Damit sind in erster Linie die Ermittler gemeint. Dies bedeutet aber im Umkehrschluss, dass man sich bereits strafbar macht, wenn man zufällig vorgefundene Inhalte zwischenspeichert und der Polizei zwecks Anzeige übergibt.
Diese Erfahrung musste auch der Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss (SPD) machen: Glaubt man seinen Schilderungen, versuchte er einen Kinderpornoring zu enttarnen und sammelte dazu Beweismaterial. Da dies aber nicht zum Aufgabengebiet seiner Abgeordnetentätigkeit gehört, ermittelt nun die Staatsanwaltschaft gegen ihn. Hintergrund ist der, dass sich bei derartigen privaten Ermittlungen nie sagen lässt, ob es sich wirklich um Ermittlungen handelt oder ob dies nur ein Vorwand für den eigenen Konsum ist, frei nach dem Motto: Wer erwischt wird, gibt sich einfach als Hobbydetektiv aus, verpfeift die anderen und kommt straffrei davon.
Wer also im Netz zufällig auf einer Kinderpornoseite landet, schließt diese am besten sofort. Wer die Seite melden möchte, notiert sich den Link mit Zettel und Stift (nicht auf dem PC speichern! Cache sofor löschen!) und wendet sich entweder an die Polizei oder an eine entsprechende Organisation wie z.B.
http://www.jugendschutz.net (dort sind anonyme Meldungen möglich).
Fall Tauss:
http://www.derwesten.de/nachrichten/200 ... etail.htmlVerhaltensregeln:
http://www.faz.net/s/Rub4C34FD0B1A7E46B ... ntent.htmlIm übrigen wird dieses Thema in vielen Ländern viel strenger als bei uns gehandhabt. In den USA werden z.B. jegliche Abbildungen kindlicher Nacktheit geahndet, egal ob sie nun erotischer Natur sind oder nicht. Dazu gehören die in unseren Augen harmlosen Fotos in der Badewanne oder am Strand. Leider gibt es aber auch Länder, die dies sehr lasch handhaben. Vermutlich stehen dort die meisten Server ...