Re: Verjährungsfrist bei sexuellen Missbrauch im Zivilrecht
von Dreamer » Mi 25. Feb 2009, 01:41
Die zivilrechtliche Verjährungsfrist beträgt drei Jahre gerechnet ab Vollendung des 21. Lebensjahres bzw. gerechnet ab dem Auszug, wenn das Opfer mit dem Täter in häuslicher Gemeinschaft lebte.
Was in dem Link und der Petition leider ganz fehlt, sind die Verjährungsfristen im Strafrecht. Diese betragen bei sexuellem Missbrauch 5 oder 10 Jahre (bei sexueller Nötigung oder Vergewaltigung 20 Jahre), und zwar je nach Alter des Opfers und seiner Beziehung zum Täter, jeweils beginnend mit der Volljährigkeit.
Ein sexueller Missbrauch im Kindesalter müsste also schon vor dem 23. oder 28. Lebensjahr angezeigt werden.
Ich denke, das macht die Sache anschaulicher. Nicht jedes Opfer hat bis dahin den Mut, die Kraft und die Einsicht, diese Taten anzuzeigen.
Ein Mann wie ein Baum - sie nannten ihn Bonsai.