Die Anwältin der Lehrerin hatte argumentiert, dass das Bundesdatenschutzgesetz angewendet werden müsse: Wer die Daten zu den Lehrern einsehen wolle, müsse "glaubhaft darlegen", dass er ein "berechtigtes Interesse" daran habe. Es fehle eine "Waffengleichheit", da die Schüler anonym Behauptungen verbreiten könnten, gegen die sich die Lehrer nicht wehren könnten
Claudine hat geschrieben:jeder kann horrenden Unsinn über jeden Lehrer schreiben, wie es ihm beliebt.
Das Gericht wies allerdings auch darauf hin, dass das Recht auf freie Mieinungsäußerung nicht schrankenlos gelte, und die persönliche Ehre nicht verletzt werden dürfe.
Radagast hat geschrieben:Irgendwie ist das für mich eine späte Genugtuung.
Ich hatte damals für unsere Abi-Zeitung die Idee, den Lehrern ein Zeugnis auszustellen.
Da wurde dann damals in der Abi-Zeitung ein Zeugnis abgedruckt, nur statt der einzelnen Fächer standen dort die verschiedenen Lehrer und dahinter dann die von uns vergebene Schulnote.
Das gab damals einen ziemlichen Aufstand (von der Lehrerschaft). Bei den Schülern kam das natürlich gut an.
14 Jahre her ......
Die Klägerin hatte zudem argumentiert, dass ihre Privatsphäre verletzt werde, wenn sie nach den Kategorien "cool und witzig", "menschlich" oder "beliebt" bewertet wird. Zudem werde durch die Rubrik "Zitate" ihr Recht am gesprochenen Wort tangiert. Sie müsse selbst bestimmen können, ob sie zu einem Gesprächspartner, einem bestimmten Personenkreis oder zur Öffentlichkeit spricht.
Sollen sich die Schüler in Zukunft ihre Lehrer aussuchen dürfen?
. Weil Du davon ausgehst, dass sie gut sind, kannst Du Dir auch nichts anderes vorstellen - und tatsächlich ist anscheinend kein Schüler auf die Idee gekommen diese Lehrer in die Pfanne zu hauen, nur weil es anonym ist.und die kommen angeblich gut weg, was auch sonst.
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