Ich hab noch keine Patientenverfügung. Da ich aber einiges zu diesem Thema die letzten Jahre erlebt habe, werde ich dieses Thema in einer ruhigen Minute (blöder Ausdruck) abgehen. Wenn ich in eine Situation komme in der keine Behandlung eine Besserung bringt, sonder nnur noch ein Quälen und verlängern des Leidens ist dann sollte keine künstliche Ernährung... erfolgen. Hab folgende Situation erst letztes Jahr erlebt. Die Oma einer Bekannten lag im Heim und hatte Nierenkrebs mit Metastasen. Die Ärzte haben ihr eine Chemo nach der anderen verpaßt, nix geholfen. Irgendwann hat sie gesagt jetzt ist Schluß. Sie ist vom KH zurück ins Heim, hatte ihre Familie nochmals zu sich kommen lassen und hat ihnen die Situation erklärt. Alle waren natürlich entsetzt und traurig, aber nach und nach hat man den Gedanken akzeptiert. Sie hat dann nur Medis gegen Schmerzen bekommen, was zu essen und trinken wenn es ging. An einem Morgen hat sie die Augen nicht mehr aufgemacht. Lieber so als nur noch durch Apparate und Schläuche am Leben erhalten zu werden und sich quälen.
Ich habe noch keine, werde aber vorsichtshalber eine machen. Allerdings hab ich die Erfahrung gemacht, dass die Ärzte auch ohne diese Verfügung mit sich reden lassen und mit Verfügung oft trotzdem noch tun, was sie nicht mehr tun sollen.
Ich habe bei einer Person einmal eigenverantwortlich für das "Sterben lassen" entschieden und der Arzt hat das Seine dazu getan zum Wohle des Patienten (mehr sage ich lieber nicht), beim anderen Mal habe ich mit entschieden (mit der Familie zusammen), der unheilbar kranke Koma-Patient wurde schließlich von der Beatmung genommen, nur noch auf das Nötigste "gesetzt" und konnte nach ein paar Tagen einigermaßen in Würde sterben.
Mein Mann weiß über meinen Willen Bescheid und ich über seinen, das nützt zwar nicht viel aber erleichtert die Gespräche mit den Ärzten und die fälligen Entscheidungen ungemein.
Bei meiner Mum damals haben glaub ich auch die Ärzte nachgeholfen. Sie wäre nur noch dahin vegetiert während ihr Körper sich langsam vergiftet hätte (Nierenversagen, Dialyse hätte nix mehr gebracht).
Da kann ich Dreamer nur zustimmen. Meine Schwiegermutter hat eine Patientenverfügung und liegt seit nun fast 6 Monaten mit Magensonde in einem Pflegeheim. Kann sich nicht mehr bewegen, erkennt kaum noch irgendwen. Will man nicht genau das vermeiden? Aber die Magensonde musste gelegt werden, um sie mit Medikamenten zu versorgen, sie hätte sonst Schmerzen leiden müssen...
Will man nicht genau das vermeiden? Aber die Magensonde musste gelegt werden, um sie mit Medikamenten zu versorgen, sie hätte sonst Schmerzen leiden müssen...
kommt darauf an, ob genau "dieser Fall" in der Patientenverfügung geregelt ist. Ist eine künstliche Ernährung in der PV geregelt? bekommt sie "nur" die Med.?
Leider ist es sehr oft so, eigene Beobachtung, das Leute mit einer PEG/PEJ (künstlichen Ernährung) das "Einschlafen" schwerer fällt.
Ja, sie bekommt auch die Ernährung über die Sonde.
SO speziell war die Patientenverfügung nicht geregelt. Aber soweit ich weiß, wird dann sowieso künstlich ernährt, weil der Patient ja nicht in dieser Situation war, als er die Verfügung schreib. D.h. er konnte gar nicht wissen, wie er sich entscheiden würde. Und so wird eben trotz Verfügung anders entschieden.
SO speziell war die Patientenverfügung nicht geregelt.
theoretisch muss man sich an solch eine Verfügung halten, wenn es wie gesagt explizit untersagt wird künstlich zu ernähren.
Aber soweit ich weiß, wird dann sowieso künstlich ernährt, weil der Patient ja nicht in dieser Situation war, als er die Verfügung schreib. D.h. er konnte gar nicht wissen, wie er sich entscheiden würde. Und so wird eben trotz Verfügung anders entschieden.
gerade dafür ist ja eine PV gedacht, das ich im Vorfeld entsprechende regelungen treffen kann, für den Fall das
Genau dafür SOLLTE sie sein. Und meiner Meinung nach ist sie das genau nicht. Es wird nach wie vor über den Kopf des Patienten entschieden. Ich glaube Herz-Lungen-Maschinen u.ä. kannst Du damit ausschließen. Bei der künstlichen Ernährung bin ich mir nicht sicher.
Genau dafür SOLLTE sie sein. Und meiner Meinung nach ist sie das genau nicht. Es wird nach wie vor über den Kopf des Patienten entschieden.
Dieses über den Kopf des Patienten entscheiden stellt ggf eine Körperverletzung dar, wenn ich noch auf dem aktuellem Stand bin, kann man einem Notarzt, der den Pat. nicht kennt, abverlangen ob eine PV echt, oder gefälscht ist, so das dieser Reanimieren muss
Nach meiner Erfahrung entscheiden die Ärzte aus Gründen der Haftung tendenziell für alle möglichen lebenserhaltenden Maßnahmen. Dazu wird m.E. den Angehörigen auch mal verschwiegen, dass es eigentlich schon aussichtslos ist. Im Prinzip sind die Ärzte da in einer Zwickmühle. Es ist nur ein schmaler Grat zwischen unterlassener Hilfeleistung und Körperverletzung wegen unerwünschter Hilfe.
Deswegen muss, wie ich schon angedeutet habe, die Verfügung gesetzlich besser abgesichert werden, so dass die Ärzte auch im Notfall darauf vertrauen können (und nicht erst die Echtheit prüfen). Vielleicht erstellt man wie bei der Organspende eine Art Ausweis oder Formular. Und es sollte heute möglich sein, sowas online abzurufen oder auf der Versichertenkarte zu speichern.
Nachdem Patientenverfügungen bisher rechtlich eher auf dünnem Eis standen (was häufig dazu führte, dass sich Ärzte darüber hinwegsetzten, um nicht wegen unterlassener Hilfeleistung belangt zu werden), hat der Bundesrat heute einem klärenden Gesetz zugestimmt.
Darüber mache ich mir auch Gedanken, bei Partnerschaften kann es doch sehr problematisch werden. Mein Schatz (Deutscher) war 5 Wochen in Wien im Krankenhaus, immer wieder wurde ich gefragt, wer sind sie zum Patienten. Wenn sie in die Kartei geschaut hätten, da steht geschieden!!! Ich habe jedesmal mit der festen Überzeugung gesagt: die Gattin. Notlügen werden verziehen.
Patientenverfügung muss in Ö bei einem Notar gemacht werden. Beim Organspenderausweis ist es anders als in D geregelt, nur wer eine Organspende verweigert braucht einen Ausweis!
Ich habe auch keine Verfügung! Ich sehe leider fast täglich auf der Arbeit wie wenig Wert sie eigentlich hat, nämlich oftmals keinen . Schlimm, denn so ist es nicht gedacht.
Aber die Magensonde musste gelegt werden, um sie mit Medikamenten zu versorgen, sie hätte sonst Schmerzen leiden müssen...
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Dem muss ich jetzt mal ganz entschieden wiedersprechen. Sicherlich kann man Schmerzmedikamente über eine PEG geben wenn denn eine vorhanden ist (machen wir zum Teil auch), aber kein Patient braucht eine PEG um mit Schmerzmedikamenten versorgt zu werden. Es jede Menge anderer Arten Schmerzmedikamente zu applizieren, auch wenn der Patient sie nichtmehr oral zu sich nehmen kann.
Patientenverfügungen sind für Ärzte künftig verpflichtend. Die Behandlung muss nach dem Willen des Patienten selbst dann abgebrochen werden, wenn die Erkrankung noch heilbar ist.