Dreamer hat geschrieben:Außerdem streitet die Politik immer noch über die bereits vor einiger Zeit für verfassungswidrig erklärte Lösung der Jobcenter als Arbeitgemeinschaften aus der jeweiligen Kommune und der Bundesagentur für Arbeit. Nun wird eine Grundgesetzänderung diskutiert.
Und jetzt kommt der satirische Teil:
Das Grundgesetz anno 2012:
Art. 1
Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Art. 2
Die Anzahl der Hartz-IV-Optionskommunen wird auf ... begrenzt.
Dreamer hat geschrieben:In der vergangenen Woche bemängelte das Bundesverfassungsgericht die Regelleistungen für Hartz-IV-Bezieher. Das Gericht machte keine Aussagen über die Höhe, sondern stellte fest, dass die seinerzeitige Berechnungsmethode zur Festlegung der Höhe der Beiträge nicht zulässig war. Denkbar wäre also, dass man trotz neuer Berechnung auf annähernd die gleichen Leistungsbeträge käme. Dennoch dürfte vor allem bei den Sätzen für Kinder nachgebessert werden. Das BVerfG kritisierte diese Beträge doch recht deutlich.
Das Sozialgeld für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres von
207 Euro genügt nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben, weil es von
der bereits beanstandeten Regelleistung in Höhe von 345 Euro abgeleitet
ist. Darüber hinaus beruht die Festlegung auf keiner vertretbaren
Methode zur Bestimmung des Existenzminimums eines Kindes im Alter bis
zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Der Gesetzgeber hat jegliche
Ermittlungen zum spezifischen Bedarf eines Kindes, der sich im
Unterschied zum Bedarf eines Erwachsenen an kindlichen
Entwicklungsphasen und einer kindgerechten Persönlichkeitsentfaltung
auszurichten hat, unterlassen. Sein vorgenommener Abschlag von 40 %
gegenüber der Regelleistung für einen Alleinstehenden beruht auf einer
freihändigen Setzung ohne empirische und methodische Fundierung.
Insbesondere blieben die notwendigen Aufwendungen für Schulbücher,
Schulhefte, Taschenrechner etc. unberücksichtigt, die zum existentiellen
Bedarf eines Kindes gehören. Denn ohne Deckung dieser Kosten droht
hilfebedürftigen Kindern der Ausschluss von Lebenschancen. Auch fehlt
eine differenzierte Untersuchung des Bedarfs von kleineren und größeren
Kindern.
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