Am Wochenende stand in der Tageszeitung, dass die geplante Erhöhung des Kindergeldes auf Hartz IV angerechnet wird.
Wann geht eigentlich der kleine Mann mal auf die Straße?
Tja, Kindergeld dient dem Unterhalt der Kinder. Ich teile also die verfassungsrechtlichen Bedenken.
Dreamer hat geschrieben:Nicht eindeutig?
Also wenn Kindergeld dem Unterhalt der Kinder dienen soll, darf es doch auf keinem Fall auf das Einkommen der Eltern angerechnet werden. Müsste aber aus meinem Eingangsbeitrag auch so hervorgegangen sein ...
Wann geht eigentlich der kleine Mann mal auf die Straße?
Dreamer hat geschrieben:Ich muss sagen, von den Demos hört man wirklich wenig. Das macht auch keinen Sinn, dass (a) nur (verhältnismäßig) wenige daran teilnehmen und (b) kaum einer davon erfährt. Dabei treffen die Kürzungen doch nun wirklich die breite Masse.
Der Protestbrief als Vorschlag:
Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,
empört nehme ich zur Kenntnis, dass die für das kommende Jahr beschlossene Kindergelderhöhung gerade den Kindern nicht zugute kommen soll, für die der geringe Betrag von 10 bzw. 16 Euro noch am ehesten eine Bedeutung hätte, nämlich den Kindern, deren Erziehungsberechtigte von Hartz IV leben. Die Kindergelderhöhung wird ihnen - wie das gesamte Kindergeld - vom Regelsatz abgezogen, während wohlhabende Eltern zusätzlich zu Kindergeld und Kindergelderhöhung noch Steuervergünstigungen erhalten.
Frau Dr. Merkel, setzen Sie sich bitte dafür ein, die ALG-II-Sätze für Kinder an einem eigenen Warenkorb für Kinder zu orientieren, statt sie prozentual vom Satz der Erwachsenen abzuleiten. [...] Setzen Sie sich bitte dafür ein, durch Lernmittelfreiheit insbesondere Schülerinnen und Schülern aus einkommensschwachen Familien den Zugang zu Bildung zu sichern. Mit freundlichem Gruß
In wie weit der einmalige kinderbonus von 100,- Euro diesen Kindern zu Gute kommt, .
Wollen wir mal hoffen, das dieses nicht auf das Einkommen angerechnet wird
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