Wie in den letzten Tagen durch die Medien ging, sollen die in den Januarbescheiden zu viel ausgewiesenen 20,- EUR Kindergelderhöhung von den Leistungsbeziehungen wieder zurückgefordert werden.
Eine Verrechnung mit der nächsten Auszahlung ist nicht möglich, das ist schon mal gut, so dass man ggf. mit der Arge einen Rückzahlungstermin aushandeln kann. Dennoch: Wer es schon ausgegeben hat und daher nicht zurückzahlen kann, der hat ein Problem.
Außerdem wird man sich auch beim Verwaltungsaufwand verzetteln.