Die derzeitigen Hartz-IV-Leistungen für Kinder hält das Bundessozialgericht für verfassungswidrig. Deswegen muss sich nun das Bundesverfassungsgericht damit befassen.
Bemängelt wird die Höhe an sich sowie die Tatsache, dass Kinder von Empfängern anderer Sozialleistungen bessergestellt sind, was gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße. Pro Kind werden derzeit monatlich 215 Euro bezahlt - zu wenig, wie viele meinen.
Damit erhält die Diskussion um die Chancengleichheit von Hartz-IV-Kindern, die wir auch hier schon öfter geführt haben, neuen Aufwind.