Di 20. Jan 2009, 17:53
Dass die ARGEn versuchen zu kürzen, wo sie nur können, liegt doch im System, denn die Kommunen tragen ja die Kosten anteilig. Und die Kommunen sind nun mal knapp bei Kasse ...
Dagegen helfen nur klare und vor allem einfache gesetzliche Regelungen ohne Zweifelsfälle und Ermessensspielräume und m.E. auch eine Neuordnung der Kostenträgerschaft. Denn es besteht ein Interessenskonflikt zwischen beiden Trägern: Der Staat muss vor allem das im Grundgesetz verankerte Existenzminimum garantieren und versucht sich gleichzeitig, die Leute nach Mögflichkeit wieder ins Erwerbsleben zu integrieren ("fordern und fördern"). Die Kommunen müssen jedoch in erster Linie an ihren gebeutelten Haushalt denken.
Das wird deutlicher, wenn man sich mal folgende Zahlen anschaut: Im Bundeshaushalt waren die Kosten für Hartz IV im Jahre 2008 mit 20,5 Milliarden Euro veranschlagt, siehe
http://de.wikipedia.org/wiki/Haushaltsp ... tplan_2008Die Summe für die beiden derzeitigen Konjunkturpakete würde ich mal auf etwa 200 Milliarden Euro schätzen. Die Bundesregierung würde dieses Geld nicht ausgeben, wenn sie sich davon nicht mittelfristig einen Rückfluss erwarten würde. Der Staat wäre also gut beraten, zum Beispiel auch mal eine Milliarde für die Kinder von Hartz-IV-Empfängern springen zu lassen, damit die sich Bildung auch wirklich leisten können und nicht später selber bedürftig werden.
Eine Kommune kann sich dagegen derartige Späße nicht leisten und wegen der permanent klammen Finanzsituation ist dieses langfristige Denken dort auch gar nicht ausgeprägt. Es wird gestrichen, wo es nur geht. Der Staat hat auch ganz andere Möglichkeiten, sich Mehrausgaben anderweitig wieder zurückzuholen. Den Kommunen bleibt ja nur die Gewerbesteuer, die sie selber bestimmen können. Da die Kommunen aber durch eine Anhebung der Gewerbesteuer-Hebesätze Investoren verschrecken, können sie dieses Instrument nicht wirklich nutzen.