Seit dem 01.11.2010 beantragte Personalausweise werden nur noch in der neuen elektronischen Variante im Kreditkartenformat ausgestellt. Die Kosten steigen von bislang 8 Euro auf 28,80 Euro (gültig Erwachsene ab 24 J.).
Auf dem Chip des neuen Ausweises wird ein Digitalfoto des Ausweisinhabers gespeichert sowie auf Wunsch auf die Fingerabdrücke. Daneben besteht die Möglichkeit, sich für die Onlinenutzung per PIN und für die Teilnahme am elektronischen Signaturverfahren freischalten zu lassen. Dafür sind jedoch spezielle Lesegeräte bzw. ein Zertifikat eines authorisierten Anbieters für die digitale Signatur notwendig.
Eine wichtige Änderung ergibt sich bei der Abgabe des Personalausweises an Dritte: "Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben" (§ 1 PAuswG). Davon ausgenommen sind nur bestimmte Behörden wie die Polizei o.ä.
Damit ist gemeint, dass die bisweilen anzutreffende Praxis, den Ausweis als Pfand etc. zu hinterlegen, aufgegeben werden muss. Wer also z.b. beim Tanken feststellt, dass ihm das Bargeld ausgegangen ist, der muss sich mit dem Tankstellenbetreiber anderweitig einigen. Gleiches gilt für die kurzzeitige Überlassung beim Einchecken im Hotel, beim Zutritt zu Sicherheitsbereichen etc. Mehr als vorzeigen ist nicht drin. Darüber hinaus, und das galt auch schon bisher, sind Kopien problematisch. Da hilft dann nur, sich die Daten von Hand abzuschreiben bzw. auf ein anderes Dokument auszuweichen.
Die Kritik am neuen Personalausweis konzentriert sich auf die grundsätzliche Auslesemöglichkeit des Chips, ob nun befugt oder unbefugt, sowie auf die als unsicher angesehenen Sicherheitsstandards bei der Übertragung der Daten (Verschlüsselung etc.).
Infos von offizieller Seite:
http://www.personalausweisportal.de/cln ... _node.html