Re: Aus Spaß geprügelt
von Dreamer » Mo 6. Jul 2009, 08:29
Wenn die wirklich wegen versuchten Mordes angeklagt werden, dann schöpfen die alle rechtlichen Möglichkeiten aus. M.E. sind hier aber nicht alle Tatbestandsmerkmale erfüllt, so dass es auf schwere Körperverletzung hinauslaufen wird.
Das Blöde ist jedoch, dass man nicht alle Beteiligten dranbekommen wird, weil die Mittäterschaft nie genau aufgeklärt werden kann. So wandern vielleicht die Haupttäter in den Bunker, die Mitläufer kommen aber ungeschoren davon.
Ein Mann wie ein Baum - sie nannten ihn Bonsai.