Gekündigt wegen Bagatelldiebstählen




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Gekündigt wegen Bagatelldiebstählen

Beitragvon Dreamer » Mi 11. Mär 2009, 22:11

Der Bäcker mopst den Brotaufstrich, die Kassiererin unterschlägt zwei Pfandbons, der Verkäuferin wird ein Fehlbetrag in der Kasse zur Last gelegt:

In allen drei Fällen war der Schaden minimal, doch erfolgte dennoch jeweils eine Kündigung.

Theoretisch bzw. rechtlich ist die Lage eindeutig: Wird geklaut, ist dies ein Vertrauensbruch, dem Arbeitgeber ist die Weiterbeschäftigung nicht mehr zumutbar, es darf fristlos entlassen werden. Eine Bagatellgrenze gibt es nicht.

In der Praxis ist die Situation jedoch meist nicht so eindeutig. Denn es muss festgestellt werden, ob es wirklich ein Diebstahl war. Das fängt bei dem einfachen Nachweis an, dass wirklich etwas fehlt, und geht bis hin zu der Frage, ob der Arbeitnehmer berechtigt war, es mitzunehmen, bzw. es überhaupt verschuldet hat, dass der Gegenstand in seinen Besitz gelangte. Bei Geldbeträgen und Buchungen ist die Sache i.d.R. noch recht leicht, doch es fängt schon bei privaten Telefonaten an. Wird privates Telefonieren nicht ausdrücklich untersagt, gelten Gespräche innerhalb eines gewissen Rahmens auch nicht als Pflichtverletzung. Schwierig wird es auch bei Arbeitsmitteln, die der Mitarbeiter nach Hause mitnimmt. Als Gründe dafür kommen neben dem Diebstahl auch noch Unachtsamkeit in Betracht oder auch einfach die Tatsache, dass der Mitarbeiter noch etwas zu Hause erledigen muss. Und im Falle eines Bäckers muss sich der Arbeitgeber die Frage gefallen lassen, ob es nicht Aufgabe eines Bäckers ist, die Produkte regelmäßig selber zu probieren (in den konkreten Fällen war dies jedoch nicht für das jeweilige Urteil ausschlaggebend, sondern vielmehr Formfehler bzw. die Verhältnismäßigkeit). Oft spielen auch betriebsübliche Bräuche eine Rolle: Bekam ein Mitarbeiter in seinem vorherigen Betrieb kostenlos Getränke gestellt, läuft er leicht Gefahr, beim nächsten Unternehmen des Diebstahls bezichtigt zu werden, wenn er sich dort einen Kaffee kocht - so wie die beiden Bäcker wegen des Brotaufstrichs.

Ist der Bagatelldiebstahl somit ein willkommenes Mittel geben unliebsame Mitarbeiter? Kann ein Arbeitgeber einen ansonsten nahezu unkündbaren Mitarbeiter wie z.B. ein Betriebsratsmitglied auf diesem Wege bequem und kostengünstig loswerden? Nun, man muss diese Fragen eindeutig mit ja beantworten. Die Gerichte urteilen bei solchen Vergehen sehr streng, eben weil es keine Bagatellgrenze gibt. Problematisch ist auch, dass die Zeugen, meist andere Mitarbeiter, in Abhängigkeit des Arbeitgebers stehen. So könnte ein Arbeitgeber versuchen, ein ansonsten übliches Verhalten auf einmal als Diebstahl zu werten und dafür einen anderen Mitarbeiter als Zeugen zu "bestimmen". Ich kenne sogar jemanden, der mir gegenüber zugegeben hat, einem Mitarbeiter Gegenstände aus Betriebseigentum in die Arbeitstasche gelegt zu haben. Durch diesen Betrug konnte der so überraschte Mitarbeiter fristlos gekündigt werden. Dadurch wurde die Abfindung sowie das Gehalt während der langen Kündigungsfrist eingespart. Den Spott trägt der gekündigte Arbeitnehmer, den Schaden teilt er sich mit der Allgemeinheit (Arbeitslosengeld, wobei natürlich erst einmal die Sperrzeit greift).


Was tun, wenn man entlassen wird?

- sich unverzüglich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden, eine verspätete Meldung kann zu Sperrzeiten führen
- prüfen, ob die Formalien* eingehalten wurden
- bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage einreichen, notfalls zunächst auch ohne Anwalt
- sich nicht überstürzt zu einem Aufhebungsvertrag überreden lassen


*) häufige Formfehler:
- die Kündigung erfolgte nicht schriftlich und ist damit nichtig
- es liegt kein Kündigungsgrund vor (allerdings muss dieser zunächst nicht angegeben werden)
- die Kündigung ist sozial ungerechtfertigt
- die Fristen werden nicht eingehalten (oftmals ist der Zugangszeitpunkt strittig)
- bei fristloser Kündigung: der Grund ist dem Arbeitgeber länger als zwei Wochen bekannt.
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Re: Gekündigt wegen Bagatelldiebstählen

Beitragvon Dreamer » Do 26. Mär 2009, 11:09

"Emmely" gibt nicht auf:

http://www.faz.net/s/RubCD175863466D41B ... ntent.html

Auszug:

Dagegen sieht „Emmely“ sich als Opfer einer Intrige. Sie sei wegen ihres Engagements in der Gewerkschaft dem Arbeitgeber unangenehm aufgefallen. Der Diebstahl - den sie abstreitet - sei nur ein Vorwand gewesen, um sie loszuwerden.
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Re: Gekündigt wegen Bagatelldiebstählen

Beitragvon Arthur » Do 26. Mär 2009, 12:48

Ich habe zuhause eine ganze Armada an Burozeugs von der Arbeit. Ist gar keine böse Absicht, aber ich habe ständig Kugelschreiber oder sonst was in den Taschen. 2 x im Jahr miste ich zuhause aus bzw. wenn mir die Kugelschreiber im Büro endgültig ausgehen :happy:

Private mails, Forumsbeiträge, überhaupt privates surfen ist bei uns erlaubt.

Das kannman natürlich auch anders halten und da hätte ich volles Verständnis für. Diese Bagatelldiebstähle zielen aber ganz sicher gegen die Person und begründen in meinen Augen keinen Vertrauensverlust. Die "Unterschlagung" der Pfandbons waren doch der absolute Witz, ebenso der Bäcker - da habe ich auch kein Verständnis mehr für die Entscheidungen der Richter, ein wenig Augenmaß sollte man da schon wahren.

Zum Glück ist nicht jeder Arbeitgeber so - ich wollte so nämlich nicht arbeiten und kann mir auch nicht vorstellen, dass man sehr motiviert ist, wenn man so unter Beobachtung steht.
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Re: Gekündigt wegen Bagatelldiebstählen

Beitragvon Dreamer » Do 26. Mär 2009, 19:18

Diese Bagatelldiebstähle zielen aber ganz sicher gegen die Person und begründen in meinen Augen keinen Vertrauensverlust.


Ob es in den einzelnen Fällen so war, weiß ich nicht, aber grundsätzlich gibt es das, was ich auch schon selber erlebt habe, siehe oben. Der Nachteil eines ausgeprägten Kündigungsschutzes, wie wir ihn haben, ist eben, dass es einige Zeitgenossen zu unseriösem, strafrechtlich relevantem Handeln verleitet.

Die "Unterschlagung" der Pfandbons waren doch der absolute Witz, ebenso der Bäcker - da habe ich auch kein Verständnis mehr für die Entscheidungen der Richter, ein wenig Augenmaß sollte man da schon wahren.


Den Richtern kann man da m.E. keinen Vorwurf machen, denn die müssen sich an die Gesetze halten. Vielmehr ist hier der Gesetzgeber aufgefordert, nachzubessern, damit der Kündigungsschutz für die Arbeitnehmer nicht zum Bumerang wird. Denn was nützt einem Arbeitnehmer, dass er ordentlich fast unkündbar ist, aber auf einmal außerordentlich (fristlos) entlassen wird und zudem den Ruf eines Diebes hat? Neben einer fetten Sperrzeit beim Arbeitsamt muss so jemand damit rechnen, keinen Job mehr zu finden. Derjenige kann also mehr oder weniger für den Rest seines Lebens einpacken.
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Re: Gekündigt wegen Bagatelldiebstählen

Beitragvon Arthur » Fr 27. Mär 2009, 11:05

Muss nicht sein.

Wir hatten gerade bei uns im Ort einen Skandal. Eine Buchhalterin hatte innerhalb kurzer Zeit eine stattliche Summe unterschlagen. Sie ist natürlich entlassen worden und musste die Summe in Raten wieder zurück zahlen.

Schnell hat sie wieder eine Anstellung als Buchhalterin gefunden. Der Arbeitgeber wusste von der Unterschlagung. Finde ich an der Stelle schon merkwürdig, wie ich so jemanden an so einer Stelle, die sicherlich besonderes Vertrauen benötigt, einsetzen kann.
Sie hatte natürlic aufgrund der Ratenzahlung an den Ex-Arbeitgeber ziemliche Geldsorgen, so dass sie das Schema auch beim neuen Arbeitgeber durchgezogen hat. So hat sie innerhalb von 6 Monaten wieder ein unglaubliche Summe unterschlagen.

Wenn also ein Arbeitgeber eine Buchhalterin mit so einem Vorleben einsetzt und ihr nicht mal so genau auf die Finger guckt, dass es wieder passieren kann, so wird eine Verkäuferin, die 2 Leergutbons unterschlagen hat hoffentlich auch keine Probleme bekommen. Gerade dieser Fall ist durch die Presse gegangen, so das der neue Arbeitgeber sicherlich auch mit positiver Presse und damit kostenloser Werbung rechnen kann... ;-)

Aber Du hast natürlich Recht, das ist ein grundsätzliches Problem. Nicht jeder Fall wird so durch die Presse gezogen.
Bei den Richtern bin ich mir nicht sicher, so gut kenne ich mich da nicht aus. Ich denke aber, das sie bestimmt einen Spielraum gehabt hätten, den Fall auch anders zu entscheiden, sonst wäre der Fall doch von vornherein klar gewesen.
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Re: Gekündigt wegen Bagatelldiebstählen

Beitragvon Dreamer » Fr 27. Mär 2009, 19:07

Ich glaube, dass das mit der Buchhalterin ein Einzelfall ist. Normalerweise reicht schon der Verdacht, selbst wenn es sich hinterher als unwahr oder sogar Intrige rausstellt. Ein bisschen bleibt immer und das macht die Leute, vor allem die Arbeitgeber, misstrauisch.
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Re: Gekündigt wegen Bagatelldiebstählen

Beitragvon Dreamer » Di 31. Mär 2009, 09:42

Wer sich nicht rechtzeitig meldet, erhält eine Sperrzeit:

http://magazine.web.de/sidbabhdfg.12384 ... 2TXDv.html
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Re: Gekündigt wegen Bagatelldiebstählen

Beitragvon MarkusVNRW » Mi 1. Apr 2009, 15:09

Dreamer hat geschrieben:Wer sich nicht rechtzeitig meldet, erhält eine Sperrzeit:

http://magazine.web.de/sidbabhdfg.12384 ... 2TXDv.html


Eine Sperrzeit gibt es da in dem Fall, keine Frage, da man die Kündigung selber veranlasst hat. Heißt in solchen Fällen, ab Hartz4 bis ALG1 wieder greift, wird dann natürlich aufgerechnet.

Lebenslanger Makel als Dieb wurde hier genannt. Da kenne ich einen Krasseren Fall. Als ich noch an der Essotanke in Göppinge/BaWü war, durfte ich Aushilftkräfte einlernen. Zum Schichtwechsel, oder an Monatsenden wurden 3 Kassenstandberechnungen mit Ausdruck gemacht. In dieser Zeit konnte kein bargeld so entgegen genommen werden. Hieß dann also "Alles" notieren, Kreditkarten und so konnten entweder von Hand abgezogen werden oder per Terminal elektronisch verrechnet werden. Auch hier musst dann nach der neuen Kassenanmeldung natürlich "Alles" wieder von Hand in die Kasse gebucht werden.
Das war die Vorgeschichte.
Der Kollege arbeitet Hauptberuftlich bei einem Büroaustatter. Aber nur 1,5 Jahre lang. Mir viel auf das mein Cheffe von Woche zu Woche immer bedrückter wurde. Daher fragte ich ihn ws los sein. Er meinte dann trocken, das in der Kasse "Allgemein" zentausende von D-Märkern fehlen würden. Er sich den Schwund so aber nicht vorstellen kann. Ich, der einzigste Festangestellte, mit einer 6-7 Tagewoche (Nachtschicht halt, ich werkelte auch an 3 Stellen nebenher*g) konnte mir das auch nicht erklären, da ich ja auch Nachts Bestellungen machte, die Ware meist morgens in meiner Schicht geliefert wurde, ich die kontrollierte und da passten alle Bestände.
Dann kam es Raus. Mein lieber Herr Gesangsverein. Der Kollege den ich eingelernt hatte, hat sich doch ttsächlich so bei beiden Arbeitgeber bedient, das Er den Bürofritzen ruiniert (geschätz und zugegeben 75 T D-Mark 1993) hatte!! Un bei der Essogesellschaft auch so um die 35T D- Mark an Unterschlagungen zugegeben hatte! Bestände fehlten bei Alkohol, Getränken, Zigaretten, Zeitungen etc etc. Knapp 150 T D-Mark!!!! Monatsumsatz bei der Tankstelle lag im 7 stelligen Bereich pro Monat......schöne Zeit am Autohof in Göppingen......................

So wer nun glaubt das es für den Herren vorbei ist der täuscht sich. Das Verfahren lief noch und er bewarbsich bei der Konkurrenz Shell und wurde auch genommen!!!!!!!!! Ein laufendes Verfahren wird nicht in das polizeiliche Vührungszeugnis aufgenommen. Genau das sauber Zeugnis legte er aber vor!! Ander hätte es ausgesehen, wenn der Arbeitgeber eine Unbedenklichkeitsbescheinigung verlangt hätte (wie es beim Erwerb von Waffen/Munition/Sprengstoffe/Kneipen verlangt wird). So wäre der niemals mehr in einen solche Job mit Gelder gekommen. Bei der Shell war er dann noch 3 Jahre beschäftigt. Alle wussten es, da ja auch Leute von der Esso im nachbarort tankten. So etwas spricht sich ja schnell rum.

"Wir" durften uns übrigens nur am Kaffeeautomaten bedienen, heißt freier Kaffee (Automatenkaffe, der besten den ich je geschlabbert hatte) mehr nicht. Kullies gab es nur sehr slten zum abstauben was so an Büromaterial vorhanden war. Ansonsten haste halt die Regale mit Zeittungen, Zigaretten, Nonfood, Fastfood und Getränken die ganze Nacht vor der Nase. Zugreifen ist da aber nicht. Probierle ode so gab es auch nicht. So muss man halt standhaft bleiben denn der Cheffee zieht einem ja auch nicht einfach so Geld vom Lohn ab*denk
hier der mittelschaafe Senf von mir dazu.-)
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Re: Gekündigt wegen Bagatelldiebstählen

Beitragvon Dreamer » Fr 15. Mai 2009, 21:23

Und wieder ein Fall:
http://magazine.web.de/de/themen/beruf/ ... eySZD.html
Mitarbeiter nimmt Müll mit nach Hause und wird deswegen entlassen
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Re: Gekündigt wegen Bagatelldiebstählen

Beitragvon mue1837 » Di 28. Jul 2009, 15:39

arcor.de hat geschrieben:Bundesrichter lassen im Pfandbon-Fall Revision zu
Der Fall der gekündigten Berliner Supermarkt-Kassiererin «Emmely» geht in die nächste Instanz. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt ließ am Dienstag wegen grundsätzlicher Bedeutung ein Revisionsverfahren zu (Az.: 3 AZN 224/09).



weiter im Link:
Die Erfurter Richter werden das Urteil des Landesarbeitsgerichts nun auf mögliche Rechtsfehler überprüfen. Der 3. Senat stellte in seinem Beschluss klar, dass es im Revisonsverfahren um die Frage gehen soll, ob Richter das Verhalten eines Arbeitnehmers in einem Kündigungsschutzprozess bei ihrer Urteilsfindung mitentscheidend berücksichtigen können. Diese Rechtsfrage sei vom BAG bisher nicht abschließend geklärt.
LG mue :pc:
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Re: Gekündigt wegen Bagatelldiebstählen

Beitragvon Dreamer » Sa 1. Aug 2009, 03:02

Die Kündigung des 29-jährigen Mitarbeiters einer Entsorgungsfirma, der ein Kinderbett aus dem Müll mit nach Hause genommen hatte, war unrechtmäßig, so das Arbeitsgericht Mannheim in seiner Entscheidung vom 30. Juli 2009 (Aktenzeichen: 15 Ca 278/08).

http://www.kostenlose-urteile.de/newsview8235.htm
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Re: Gekündigt wegen Bagatelldiebstählen

Beitragvon Dreamer » Mo 21. Sep 2009, 20:59

Nun wurde auch entschieden, dass der Bäcker, dem vorgeworfen wurde, Brotauftrich entwendet zu haben, unrechtmäßig gekündigt wurde.

Dafür wurde heute bekannt, dass eine Pflegerin entlassen wurde, weil sie vier Maultaschen mitgehen lassen hat:
http://magazine.web.de/de/themen/beruf/ ... schen.html

Es wird darüber gestritten, ob es sich um Reste oder doch um Essen für die Bewohner handelte. Davon wird es letztendlich wohl abhängen, ob die Kündigung rechtens ist oder nicht.
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Re: Gekündigt wegen Bagatelldiebstählen

Beitragvon Dreamer » Mi 14. Okt 2009, 22:37

Heute bei sternTV auf RTL wurde über dieses Thema diskutiert, leider zu kurz und zu soft, wie ich finde. Zu Wort kamen der Arbeitgeber der wegen einer Frikadelle gekündigten Sekretärin, ein unabhängiger Anwalt sowie ein Arbeitsrechtler des DGB sowie zwei Mitarbeiterinnen eines Supermarktes, von dem sie wegen des Verzehrs von Süßigkeiten aus dem Müll gekündigt wurden.

Die Mitarbeiterinnen des Supermarktes konnten mittlerweile wieder (zumindest in der ersten Instanz) ihre Wiedereinstellung erwirken. Grundsätzlich wäre die Entwendung selbst aus dem Müll zwar ein Grund zur fristlosen Kündigung. Hier war es aber so, dass nach jahrelanger Duldung bzw. Erlaubnis nach einem Wechsel im Management kein Verbot ausgesprochen wurde.

Der Chef der Sekretärin hat sich für die menschliche Härte entschuldigt, aber sein Vorgehen in der Sache verteidigt, da der Frikadellenklau kein Einzelfall war, sondern jahrelange Praxis.

Es stand der latente Vorwurf im Raum, dass die sehr strikte Regelung im Arbeitsrecht den Unternehmen die Möglichtkeit gebe, den Kündigungsschutz zu umgehen, indem sie Bagatelldiebstähle als Vorwand nutzen.

Meiner Meinung nach müssten hier auch betriebsübliche Gepflogenheiten und eine evtl. Zumutbarkeit für den Arbeitgeber geprüft werden. Ist es also zumutbar, dass Mitarbeiter sich im kleinen Rahmen am Abfall bedienen, sofern der Arbeitgeber hier nicht wie z.B. bei Metall einen Schrotterlös erhält? Ist es nicht auch einem Arbeitgeber zuzumuten, sein privates Handy im Dienst aufzuladen, wenn nicht ausnahmsweise aus versicherungstechnischen Gründen der Anschluss privater Geräte untersagt werden muss?

Jedenfalls sind derartige Dinge in den allermeisten Betrieben gängige Praxis. Dort werden die Mitarbeiter nach ihrer Leistung und Persönlichkeit beurteilt. Sofern bestimmte Dinge überhand nehmen, werden zunächst Ermahnungen ausgesprochen oder Betriebsanweisungen erstellt. Der Arbeitgeber hat m.E. im Rahmen seiner Fürsorgepflicht frühzeitig auch die Grenzen aufzuzeigen, damit der gewissenhafte Mitarbeiter sich auch daran orientieren kann. Zunächst nichts zu sagen und dann darauf zu warten, dass der Mitarbeiter einen "Verstoß" begeht, halte ich für einen äußerst unfeinen Charakterzug. Aber es passt in die heutige Zeit ...
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Re: Gekündigt wegen Bagatelldiebstählen

Beitragvon mue1837 » Di 20. Okt 2009, 16:56

Dreamer hat geschrieben:Nun wurde auch entschieden, dass der Bäcker, dem vorgeworfen wurde, Brotauftrich entwendet zu haben, unrechtmäßig gekündigt wurde.

Dafür wurde heute bekannt, dass eine Pflegerin entlassen wurde, weil sie vier Maultaschen mitgehen lassen hat:
http://magazine.web.de/de/themen/beruf/ ... schen.html

Es wird darüber gestritten, ob es sich um Reste oder doch um Essen für die Bewohner handelte. Davon wird es letztendlich wohl abhängen, ob die Kündigung rechtens ist oder nicht.


Ein Gericht hat in dem Fall der Arbeitnehmerin aus Karlsruhe dem Arbeitgeber recht gegeben.
(link ist mir leider verloren gegangen)
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Re: Gekündigt wegen Bagatelldiebstählen

Beitragvon Dreamer » Di 20. Okt 2009, 22:49

Link ist ja nicht zwingend erforderlich, aber Du meinst sicher die Mitarbeiterin aus Konstanz.
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Re: Gekündigt wegen Bagatelldiebstählen

Beitragvon mue1837 » Mi 21. Okt 2009, 05:40

:oops: ja, die aus Konztanz meine ich :oops:
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Stromdiebstahl am Arbeitsplatz -fristlose Kündigung?

Beitragvon Dreamer » Fr 5. Feb 2010, 14:35

Mitte Januar fällte das Arbeitsgericht Siegen das Urteil im Falle eines langjährigen Mitarbeiter, welcher mit seinem Segway zur Arbeit gekommen war und das Gefährt für die Heimfahrt an einer Steckdose in der Firma wieder aufgeladen hat. Schaden für den Arbeitgeber: etwa 1,8 Cent. Nach Ansicht des Gerichts war die fristlose Kündigung nicht rechtens.
(Arbeitsgericht Siegen, 1 CA 1070/09, Urteil vom 14.01.2010)

Das Gericht sagt dabei aber weder, dass der Aufladevorgang rechtens war noch führt es durch den Urteilsspruch eine Bagatellgrenze durch die Hintertür ein. Entscheidend war in diesem "Extremfall" (O-Ton des Richters), dass die fristlose Kündigung hier unverhältnismäßig war. Der Mitarbeiter, welcher sich 19 Jahre lang nichts zu schulden lassen kommen hatte, hätte zunächst abgemahnt werden müssen. Eine fristlose Kündigung wäre erst im Wiederholungsfall zulässig gewesen.
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Re: Gekündigt wegen Bagatelldiebstählen

Beitragvon deastgt » Fr 5. Feb 2010, 14:52

stimm ich dem richter zu,denn sonst müssten alle,die ihre handys am arbeitsplatz aufladen auch gekündigt werden.
nur wer geht davon aus,dass das diebstahl ist? keiner ,oder?
somit ist eine abmahnung zielführender,denke ich :ciao:
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Re: Gekündigt wegen Bagatelldiebstählen

Beitragvon Dreamer » Fr 5. Feb 2010, 15:18

Das Problem ist ja, dass die allermeisten das dürfen oder es zumindest geduldet wird. Das Handy am Arbeitsplatz aufladen, eben mal ins Internet gehen, ein kurzes privates Telefonat vom Büro aus - dafür bekommt normalerweise niemand eine Abmahnung.

Berechtigte Ausnahmen sind, wenn z.B. der Anschluss mitgebrachter Elektrogeräte Probleme mit der Versicherung bereitet oder es mal Virenbefall der Firmenrechner gegeben hat. Aber dann werden die Verstöße auch deswegen geahndet und nicht wegen dem "Schaden", der durch den Energieverbrauch entsteht.

Die Arbeitsrichter stecken hier manchmal in dem Zwiespalt, dass sie sich an die Gesetze halten müssen, aber genau wissen, dass es sich bei dem Kündigungsgrund nur um einen Vorwand handelt, sich auf einfachem Wege (kein Kündigungsschutz, keine Abfindung) von dem Mitarbeiter zu trennen.

Um das nachzuweisen, müsste man wahrscheinlich nachforschen, wie die Betriebspraxis ist. Wird eine Sache bei anderen Mitarbeitern über längere Zeit geduldet, dürfte nach meinem Verständnis auch keine fristlose Kündigung zulässig sein. Das übliche Vorgehen ist dann immer eine mündliche Ermahnung und/oder ein Aushang als Arbeitsanweisung ("Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass es nicht gestattet ist, ..."). Erst danach sind Abmahnung und Kündigung an der Reihe.
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Re: Gekündigt wegen Bagatelldiebstählen

Beitragvon deastgt » Fr 5. Feb 2010, 15:36

seh ich auch so.bei uns wurde auch ein aushang gemacht,weil die telefonkosten imens in die höhe ging.da wurde dann darauf hingewiesen,das privatgespräche angemeldet und bezahlt werden müssen.
klar ist auch,das die meisten kündigungen wegen "diebstahl" die in den medien kursierten,nur ein gefundener grund zum ausnutzen war,über den vorher warscheinlich noch jahrelang,nie jemand was sagte.
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