Dagegen sieht „Emmely“ sich als Opfer einer Intrige. Sie sei wegen ihres Engagements in der Gewerkschaft dem Arbeitgeber unangenehm aufgefallen. Der Diebstahl - den sie abstreitet - sei nur ein Vorwand gewesen, um sie loszuwerden.
Diese Bagatelldiebstähle zielen aber ganz sicher gegen die Person und begründen in meinen Augen keinen Vertrauensverlust.
Die "Unterschlagung" der Pfandbons waren doch der absolute Witz, ebenso der Bäcker - da habe ich auch kein Verständnis mehr für die Entscheidungen der Richter, ein wenig Augenmaß sollte man da schon wahren.
Dreamer hat geschrieben:Wer sich nicht rechtzeitig meldet, erhält eine Sperrzeit:
http://magazine.web.de/sidbabhdfg.12384 ... 2TXDv.html
arcor.de hat geschrieben:Bundesrichter lassen im Pfandbon-Fall Revision zu
Der Fall der gekündigten Berliner Supermarkt-Kassiererin «Emmely» geht in die nächste Instanz. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt ließ am Dienstag wegen grundsätzlicher Bedeutung ein Revisionsverfahren zu (Az.: 3 AZN 224/09).
Die Erfurter Richter werden das Urteil des Landesarbeitsgerichts nun auf mögliche Rechtsfehler überprüfen. Der 3. Senat stellte in seinem Beschluss klar, dass es im Revisonsverfahren um die Frage gehen soll, ob Richter das Verhalten eines Arbeitnehmers in einem Kündigungsschutzprozess bei ihrer Urteilsfindung mitentscheidend berücksichtigen können. Diese Rechtsfrage sei vom BAG bisher nicht abschließend geklärt.
Dreamer hat geschrieben:Nun wurde auch entschieden, dass der Bäcker, dem vorgeworfen wurde, Brotauftrich entwendet zu haben, unrechtmäßig gekündigt wurde.
Dafür wurde heute bekannt, dass eine Pflegerin entlassen wurde, weil sie vier Maultaschen mitgehen lassen hat:
http://magazine.web.de/de/themen/beruf/ ... schen.html
Es wird darüber gestritten, ob es sich um Reste oder doch um Essen für die Bewohner handelte. Davon wird es letztendlich wohl abhängen, ob die Kündigung rechtens ist oder nicht.
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